Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit besonderen Regeln bei Steuern und Sozialabgaben. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Verdienstgrenze: Du arbeitest in einem Minijob, wenn du durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro pro Monat verdienst (Stand 2025).

  • Netto wie Brutto? (Abgaben):

    • Keine Abgaben für Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
    • Keine Lohnsteuer.
    • Grundsätzlich Rentenversicherungspflicht (aktuell 3,6% Arbeitnehmeranteil), von der du dich aber befreien lassen kannst.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Auch eine kurzfristige Beschäftigung kann ein Minijob sein, wenn sie von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (unabhängig vom Verdienst). Dies gilt oft für Saisonjobs.

  • Schwankendes Einkommen: Du darfst in einzelnen Monaten auch mehr als 556 Euro verdienen, solange dein durchschnittliches Monatseinkommen im Jahreszeitraum 556 Euro nicht übersteigt (Jahresverdienstgrenze: 6.672 Euro). Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (bis zu 2 Mal pro Jahr um maximal das Doppelte der Monatsgrenze) ist ebenfalls erlaubt.

  • Mindestlohn: Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindestlohn. Die Verdienstgrenze von 556 Euro ist an den Mindestlohn gekoppelt (basiert auf 10 Wochenstunden zum Mindestlohn).

  • Mehrere Minijobs: Du kannst mehrere Minijobs haben, solange der Gesamtverdienst 556 Euro nicht übersteigt. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenfrei möglich.

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Für detaillierte Informationen und individuelle Fälle konsultiere bitte die offizielle Seite der Minijob-Zentrale.