Rentner in Deutschland können mit einem Minijob ihre Rente aufstocken – flexibel und oft steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dabei neue Verdienstgrenzen.
Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 €. Das entspricht einem jährlichen Höchstverdienst von 6.672 €.
Für Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze – mindestens 39.322 € im Jahr (2025). Sie richtet sich nach dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 19.661 € jährlich.
Auch kurzfristige Beschäftigungen sind für Rentner möglich: Sie dürfen bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr arbeiten – unabhängig vom Verdienst. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss beachten: Der Gesamtverdienst darf 556 € pro Monat nicht überschreiten. Andernfalls gelten alle Jobs als sozialversicherungspflichtig.
Rentner, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, zahlen Beiträge – und können damit ihre Rentenansprüche erhöhen. Ein volles Jahr im Minijob bringt etwa 5 € mehr Monatsrente.
Minijobs bieten eine attraktive Möglichkeit, die eigene finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern – mit wenig Aufwand und hoher Flexibilität. Wichtig ist, die jeweiligen Verdienstgrenzen im Blick zu behalten.