Minijob als Nebenjob 2025: Wichtige Fakten für Arbeitnehmer
Ein Minijob neben dem Hauptberuf ist eine beliebte Option, um den Geldbeutel aufzubessern. Doch um Fehler zu vermeiden und alle Vorteile nutzen zu können, sollten Sie als Arbeitnehmer die aktuellen Regeln für 2025 kennen. Hier sind die wichtigsten Informationen.
1. Verdienstgrenzen: Wie viel darf ich verdienen?
- Monatlich: Maximal 556 Euro (Stand 2025, dynamisch an den Mindestlohn von 12,82 Euro/h gekoppelt).
- Jährlich: Maximal 6.672 Euro (12 × 556 Euro).
- Ausnahmen: Bis zu 2 Monate pro Jahr dürfen Sie bis zu 1.112 Euro verdienen (doppelte Monatsgrenze), aber nur bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Krankheitsvertretung).
- Mindestlohn: Sie haben Anspruch auf 12,82 Euro/h – auch im Minijob.
Tipp: Nutzen Sie den Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale, um zu prüfen, ob Ihre Arbeitsstunden die Grenzen einhalten.
2. Sozialversicherung: Bin ich versichert?
- Rentenversicherung:
- Automatisch versicherungspflichtig. Befreiung möglich: Sie müssen dies schriftlich innerhalb der ersten 3 Monate der Beschäftigung erklären.
- Ohne Befreiung zahlen Sie 3,6 % Eigenbeitrag (z. B. 20,02 Euro bei 556 Euro Verdienst) – dies erwirbt Rentenansprüche (ca. 0,03 Entgeltpunkte/Jahr).
- Krankenversicherung:
- Der Minijob allein reicht nicht für KV-Schutz. Sie müssen hauptberuflich versichert sein oder in die Familienversicherung fallen.
- Arbeitslosenversicherung:
- Keine Beiträge → Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Mehrere Jobs:
- Erster Minijob: Sozialversicherungsfrei.
- Zweiter Minijob: Sozialversicherungspflichtig (außer Arbeitslosenversicherung).
Warnung: Ein Minijob im selben Unternehmen wie der Hauptjob ist erlaubt, führt aber zum Verlust der Sozialversicherungsfreiheit, wenn Tätigkeiten inhaltlich verbunden sind.
3. Steuern: Wer zahlt was?
- 2% Pauschalsteuer: Der Arbeitgeber zahlt 2% des Bruttos an die Steuer (z. B. 11,12 Euro bei 556 Euro) – Sie als Arbeitnehmer erhalten den vollen Verdienst ohne Abzug.
- Keine individuelle Besteuerung: Der Minijob taucht nicht in Ihrer Steuererklärung auf, da er pauschal abgegolten ist.
- Freibeträge:
- Ehrenamtspauschale: Bis zu 840 Euro/Jahr aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind steuerfrei.
- Übungsleiterpauschale: Bis zu 3.000 Euro/Jahr für Tätigkeiten als Trainer oder Übungsleiter in Sportvereinen.
4. Rechte und Pflichten: Was gilt für Minijobber?
- Urlaubsanspruch:
- Anteilig nach Arbeitszeiten: Z. B. 4 Tage/Jahr bei 2 Arbeitstagen/Woche (statt pauschaler 20 Tage).
- Kündigungsfrist:
- Mindestens 4 Wochen zum Monatsende – kürzere Fristen sind nicht erlaubt.
- Zeiterfassung:
- Der Arbeitgeber muss Arbeitszeiten dokumentieren, um die Verdienstgrenzen einzuhalten.
- Minijob im selben Unternehmen wie Hauptjob:
- Erlaubt, aber:
- Sozialversicherungsfreiheit entfällt, wenn die Tätigkeiten inhaltlich zusammenhängen (z. B. beide Jobs im Vertrieb).
- Klarheit im Vertrag: Arbeitsort und -aufgaben sollten vom Hauptjob abgegrenzt sein.
5. Vorteile und Nachteile: Das sollten Sie wissen
Vorteile:
- Flexibilität: Kurzfristige Kündigung, keine feste Arbeitszeit.
- Kein Verlust von Leistungen: Arbeitslosengeld II, BAföG oder Renten bleiben unberührt.
- Geringe Steuerbelastung: Arbeitgeber trägt 2% Pauschalsteuer – Sie erhalten den vollen Verdienst.
Nachteile:
- Geringe Rentenansprüche: Ohne Befreiung zahlen Sie Beiträge (3,6%), die sich später in der Rente (ca. 0,03 Entgeltpunkte/Jahr) bemerkbar machen.
- Pfändungsschutz: Obwohl das Minijob-Geld pfändbar ist, liegt es oft unter der Pfändungsgrenze (2025: 1.372,50 Euro/Monat).
6. Praktische Tipps für Arbeitnehmer
- Arbeitsvertrag prüfen: Klären Sie schriftlich Arbeitszeiten, Aufgaben und Kündigungsfristen.
- Renten-Befreiung beantragen: Schriftlich innerhalb der ersten 3 Monate – danach ist ein nachträglicher Antrag nicht mehr möglich.
- Mehrere Jobs planen:
- Der zweite Minijob ist sozialversicherungspflichtig. Prüfen Sie mit dem Minijob-Rechner, ob sich der Verdienst lohnt.
- Beratung nutzen: Die Minijob-Zentrale bietet kostenlose Merkblätter und Hotline-Support zu Verträgen, Steuern und Sozialversicherung.
Fazit
Ein Minijob ist ideal, um neben dem Hauptberuf flexibel etwas dazu zu verdienen – ob als Student, Berufseinsteiger oder Rentner. Wichtig ist, die verdienstabhängigen Grenzen, sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und langfristigen Folgen (z. B. Rentenansprüche) zu beachten. Mit einem klaren Arbeitsvertrag und der richtigen Planung lässt sich der Nebenjob stressfrei in den Alltag integrieren.
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf die Regelungen für 2025. Individuelle Abweichungen sind möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Minijob-Zentrale oder bei der Deutschen Rentenversicherung.